• KOSTENERSTATTUNG

    Folgende Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 100 %:

      Beratung in der Schwangerschaft
      Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
      Schwangerenvorsorge
      Wochenbettbetreuung
      Stillberatung

    * Für Privatversicherte gilt der 1,8-fache Satz lt. HGV


    Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung möglich:

      Geburtsvorbereitungskurse
      Rückbildungsgymnastik

    * Für Privatversicherte gilt der 1,8-fache Satz lt. HGV


    Voraussetzung ist die direkte Abrechnung der Hebamme mit den Krankenkassen bzw. mit den Privatversicherten.

    Wir bitten Sie, die verbleibenden Kosten, die die Krankenkasse nicht übernehmen, bei Kursbeginn zu zahlen.