KOSTENERSTATTUNG
Folgende Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 100 %:
Beratung in der Schwangerschaft
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Schwangerenvorsorge
Wochenbettbetreuung
Stillberatung
* Für Privatversicherte gilt der 1,8-fache Satz lt. HGV
Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung möglich:
Geburtsvorbereitungskurse
Rückbildungsgymnastik
* Für Privatversicherte gilt der 1,8-fache Satz lt. HGV
Voraussetzung ist die direkte Abrechnung der Hebamme mit den Krankenkassen bzw. mit den Privatversicherten.
Wir bitten Sie, die verbleibenden Kosten, die die Krankenkasse nicht übernehmen, bei Kursbeginn zu zahlen.
Folgende Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 100 %:
Beratung in der Schwangerschaft
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Schwangerenvorsorge
Wochenbettbetreuung
Stillberatung
* Für Privatversicherte gilt der 1,8-fache Satz lt. HGV
Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung möglich:
Geburtsvorbereitungskurse
Rückbildungsgymnastik
* Für Privatversicherte gilt der 1,8-fache Satz lt. HGV
Voraussetzung ist die direkte Abrechnung der Hebamme mit den Krankenkassen bzw. mit den Privatversicherten.
Wir bitten Sie, die verbleibenden Kosten, die die Krankenkasse nicht übernehmen, bei Kursbeginn zu zahlen.